Fehlzeiten
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Fehlzeiten am Gymnasium in der Glemsaue – kompakt und übersichtlich für alle Klassenstufen. Wir erklären das Vorgehen bei Erkrankung zu Hause und Erkrankung in der Schule, Hinweise zur Entschuldigung für den Sportunterricht sowie die Regelungen zur Beurlaubung vom Unterrichtsbesuch. Sie erfahren, wen Sie wann und wie informieren, welche Fristen gelten und wo Sie Formulare finden. Bitte beachten Sie: Eine zeitnahe Meldung und vollständige Unterlagen helfen uns, den Schulbetrieb reibungslos zu organisieren.
Erkrankung zu Hause
Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind ausschließlich über WebUntis, worüber Sie Ihr Kind bisher schon krankmelden konnten. Sollten Sie dort noch nicht angemeldet sein, finden Sie hier eine Anleitung:
Eine Entschuldigung über WebUntis muss von den Eltern bis 7.55 Uhr bzw. vor der ersten Unterrichtsstunde des Kindes eingegeben sein. Ein Grund für die Entschuldigung muss angegeben werden (Krankheit).
Wenn die Abwesenheitskontrolle durch die Lehrkraft bereits erfolgt ist, kann keine elektronische Entschuldigung mehr über WebUnits eingegeben werden. In diesem Fall rufen Sie im Sekretariat an und senden spätestens am dritten Tag nach Beginn der Verhinderung eine schriftliche Entschuldigung an das Klassenleitungsteam oder die Tutorin/den Tutor.
Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich auch selbst per Mail bei der Tutorin/dem Tutor entschuldigen. Sollte das Fehlen bei einer Leistungsmessung (z.B. Klassenarbeit) nicht fristgemäß entschuldigt werden, zieht dies die Bewertung „ungenügend“ nach sich.
Meldepflichtige Krankheiten müssen der Schule sofort mitgeteilt werden.
Erkrankung in der Schule
Erkrankt ein/e Schüler/in während des Unterrichts, werden die Eltern telefonisch verständigt. Bis zum Eintreffen der Eltern kann der/die Schüler/in bei Bedarf vom Schulsanitätsdienst betreut werden.
Der/Die Schüler/in erhält im Sekretariat einen sog. „Entlass- bzw. Laufzettel“. Dieser wird von der gerade oder nach der Pause unterrichtenden Lehrkraft unterschrieben. Wird das Kind von den Eltern abgeholt, gilt die elterliche Unterschrift auf dem Laufzettel als Entschuldigung. Wenn es von nicht erziehungsberechtigten Personen abgeholt wird oder alleine nach Hause geht, muss noch eine Entschuldigung per Mail an die Klassenleitung erfolgen
Entschuldigungen für den Sportunterricht
Kann aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilgenommen werden, so ist zum Unterrichtsbeginn eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (bei minderjährigen Kindern), gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorzulegen. Es besteht, sofern der übrige Unterricht besucht wird, Anwesenheitspflicht, auch wenn der/die Schüler/in nicht an den praktischen Übungen teilnehmen kann.
Beurlaubung vom Unterrichtsbesuch (alle Klassenstufen)
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule kann nur in Ausnahmefällen und nach rechtzeitigem schriftlichen Antrag erteilt werden. Das gilt auch für geplante Arzttermine, Vorstellungsgespräche, Fahrprüfungen oder ähnliches! Die Schulbesuchsverordnung regelt diese Ausnahmefälle.
Bitte füllen Sie den untenstehenden Antrag auf Beurlaubung aus und geben diesen ausgedruckt und unterschrieben Ihrem Kind mit.
Bevor ein Antrag gestellt wird, ist es im Einzelfall immer ratsam, sich
- zuerst mit der jeweiligen Fachlehrkraft (Befreiung für einzelne Stunden) oder
- der Klassenlehrkraft (ein oder zwei ganze Tage) zu besprechen.
Ab drei Tagen oder direkt vor den Ferien muss der Antrag direkt beim Schulleiter gestellt werden. Eine Befreiung zur Verlängerung des Urlaubs ist generell nicht möglich.