Service - Ferienplan
Ferien
Um Sommerferien und andere Schulferien in die Urlaubsplanung einzubeziehen, können Sie hier die für alle Ditzinger Schulen gültigen Ferienpläne einsehen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass eine Ausweitung der Ferien (am Anfang oder am Ende) grundsätzlich nicht möglich ist. Das Ministerium für Kultus und Sport hat angeordnet, dass in diesem Zusammenhang eine Beurlaubung in folgenden Fällen gewährt werden kann (Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982, Amtsblatt K. u. U. S. 387/1982; zuletzt geändert am 13. Januar 1995, K. u. U. S. 43/1995):
- Heilkuren oder Erholungsaufenthalte (veranlasst durch Krankenkasse oder Gesundheitsamt)
- Sprachkurse im Ausland (Teilnahme ist nachzuweisen)
- Internationaler Schüleraustausch (Teilnahme ist nachzuweisen)
Eine Beurlaubung vom regulären Unterricht ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Alle Gesuche müssen mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Beurlaubungstermin schriftlich beim Schulleiter eingereicht werden.
Anträge wegen Urlaubsbuchungen außerhalb der Ferien werden nicht berücksichtigt.
„Für das Fernbleiben der Schüler vom Unterricht aufgrund einer Beurlaubung tragen die Erziehungsberechtigten, volljährige Schüler für sich selbst die Verantwortung."
(§4 (4) Schulbesuchsverordnung)