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Hausordnung der Realschule und des Gymnasiums in der Glemsaue Ditzingen

Hausordnung der Realschule und des Gymnasiums in der Glemsaue Ditzingen
Eine gemeinsame Hausordnung ist notwendig, weil die gemeinschaftliche Nutzung des Schulgebäudes, der Sporthalle und des Schulgeländes in der Glemsaue eine für beide Schulen verbindliche Regelung erfordert.
Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen:
Wir wollen uns im Lebensraum Schule an verbindliche Regeln halten und dabei rücksichtsvoll und tolerant miteinander umgehen, so dass sich alle wohl und respektiert fühlen können.

Wir achten auf Sicherheit und verhalten uns respektvoll
Wir verhalten uns im Schulgebäude so, dass wir niemanden belästigen und weder uns noch andere gefährden.
Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
Widerrechtliches Öffnen der Fluchtverschlüsse an den Eingangstüren ist verboten. Die Verbindungstüren zwischen den Klassenzimmern, die Umgänge und Balkone sind Fluchtwege und daher unbedingt freizuhalten. Aus diesem Grund ist das Betreten der Balkone und Umgänge nur im Notfall zulässig.
Wir warten an der Bushaltestelle beim Einfahren des Busses hinter der blauen Linie, bis der Bus zum Stehen gekommen ist. Das Drängeln beim Einsteigen ist gefährlich und daher verboten.
Den Anordnungen der Lehrer/innen beider Schulen, der Aufsicht führenden Schüler/innen und der Hausmeister/innen folgen wir. Auf Verlangen nennen wir unseren Namen und unsere Klasse.

Wir halten das Schulhaus sauber und achten fremdes Eigentum
Das Schulgebäude, Schuleigentum und Schließfächer werden pfleglich behandelt, sonst muss der Verursacher die Konsequenzen tragen. Bei Schäden haften die Eltern.
Bei Verlust und Beschädigung von Handys und sonstigen Wertgegenständen besteht generell kein Versicherungsschutz.
Kaugummi kauen ist im Schulgebäude nicht erlaubt.
Verpackungen und Abfälle aller Art gehören in die entsprechenden Mülleimer.
Wir halten die Toilettenräume sauber.
Wir achten die Arbeit des Reinigungspersonals.

Aufenthaltsorte, Unterrichtsbeginn und Verhalten in den Klassenräumen
Der Aufenthalt im Ober- und Kellergeschoss ist für alle am Unterricht teilnehmenden Schüler/innen nur kurz vor und während des Unterrichts gestattet.
Zu jedem Unterrichtsbeginn sind die Schüler/innen in den Klassenräumen bzw. warten unmittelbar vor den Fachräumen.
Während der Mittagspause besteht die Möglichkeit sich in der „Wanne“ aufzuhalten. Das Obergeschoss ist kein Aufenthaltsraum.
Während einer Stillarbeit bleiben die Schüler/innen in dem ihnen zugewiesenen Raum und verhalten sich ruhig. Zuerst muss die gestellte Aufgabe ausgeführt werden. Dann ist eine Beschäftigung nach eigener Wahl möglich.
Jede/r ist verantwortlich für die Ordnung an ihrem/seinem Platz. Die Klassen sorgen für einen sparsamen Umgang mit Energie und für Ordnung im Klassenzimmer nach Unterrichtsschluss. Dazu gehören das Aufstuhlen, das Schließen der Balkontür und der Fenster sowie das Ausschalten der Lichter.
Der Oberstufenraum des Gymnasiums steht der Jahrgangsstufe 1 und 2 während der gesamten Unterrichtszeit zur Verfügung. Eine rücksichtsvolle Nutzung von Handys und Smartphones ist hier gestattet.

Unser Umgang mit Handys, Aufnahme- und Wiedergabegeräten
Während der gesamten Unterrichtszeit (1.- 6. sowie 8.- 11. Stunde einschließlich der Pausen) sind auf dem Schulgelände Handys, MP3 Player, Kopfhörer sowie elektronische Aufnahme- und Wiedergabegeräte der Schüler/innen ausgeschaltet und sicher zu verwahren. Handys sollen für uns keine Statussymbole sein und wir wollen nicht, dass sie unser Miteinander stören.
Jegliche Ton- und Bildaufnahmen sind, soweit keine Genehmigung vorliegt, während des Schulbetriebs verboten.
Werden Personen heimlich fotografiert oder gefilmt, so stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten und damit eine Rechtsverletzung dar.
Ist bei Leistungsüberprüfungen das Handy eingeschaltet, gilt das als Täuschungsversuch.

So verhalten wir uns in der Pause, auf dem Außengelände und in Bezug auf Alkohol
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Bushaltestelle untersagt.
Das Mitbringen und Trinken von alkoholischen Getränken auf dem Schulgelände ist verboten.
Zweiräder dürfen nur auf den vorgesehenen Stellplätzen geparkt werden. Das Umherfahren auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. Wer sich an fremden Rädern oder Autos zu schaffen macht, muss mit einer Strafanzeige bzw. Schadenersatzforderung rechnen.
Das Parken im Schulhof ist laut Anordnung der Feuerwehr und des Ordnungsamtes Ditzingen verboten.
In der 1. großen Pause verlassen die Schüler/innen das Schulgebäude. Bei starkem Regen ist der Aufenthalt in der „Wanne“ erlaubt.
Die überdeckte Eingangsnische der Jugendmusikschule ist während der Pausen für die Schüler/innen gesperrt.
Schüler/innen der Klassenstufen 5-10 dürfen das Schulgelände nur mit besonderer Erlaubnis verlassen.

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