Service - Regeln und Richtlinien - GFS-Richtlinien
Rahmenrichtlinien für GFS ("Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen")
Diese Richtlinien gelten ab dem Schuljahr 2016/17. Im Rahmen der Poolstunde "Texte erfassen und Referate erstellen: Der Weg zur ersten GFS" in Klasse 7 erhalten alle Schülerinnen und Schüler die notwendigen Informationen.
Download der GFS-Rahmenrichtlinien.pdf
1. Steht im Zentrum einer GFS ein Vortrag, besteht die schriftliche Fassung aus einem Handout sowie einer Auflistung der verwendeten Quellen. Das Handout sollte in der Regel etwa eine Seite umfassen und die wichtigsten inhaltlichen Punkte und Ergebnisse des Referats darstellen.
Die Dauer der mündlichen Präsentationsollte 10 bis 15 Minuten (Klassen 7 – 10) bzw. 20 Minuten (Kursstufe)* betragen.
An die Präsentation schließt sich eine Befragung bzw. eine Diskussionmit der Klasse/dem Kurs an.
2. Andere Formen der GFS sind möglichund werden in den jeweiligen GFS-Vereinbarungen der Fachschaften geregelt.
3. Zur Präsentation gehören geeignete Veranschaulichungen(Bilder, Schaubilder, Modelle, Experimente, Hörbeispiele usw.).
4. Es muss eine eigenständige Auseinandersetzung des/der Schüler/in mit dem Themazu erkennen sein.
5. Spätestens 1 bis 2 Schulwochen (vgl. die Vereinbarungen der einzelnen Fachschaften) vor dem Präsentationstermin gibt der/die Schüler/in eine Gliederungdem/der Fachlehrer/in für eine letzte Vorbesprechung ab. Die Fachlehrer/innen stehen selbstverständlich während der gesamten Vorbereitungszeit als Ansprechpartner/innen zur Verfügung.
6. Gruppenarbeiten sind möglich. Dabei muss die Leistung des/der Einzelnen aber deutlich erkennbar und bewertbar
7. Quellen, aus denen die Schüler/innen wörtlich zitieren, die sie inhaltlich wiedergeben oder aus denen sie Informationen entnehmen, müssen an der entsprechenden Stelle im Handout nach der in der Wissenschaft üblichen Zitierweise nachgewiesen werden. Auf einem gesonderten Blatt muss ein Gesamtverzeichnis aller verwendeten Quellen aufgelistet werden.
8. Die Schüler/innen erklären schriftlich, dass sie die von ihnen erarbeitete GFS „Ohne fremde Hilfe und nur mit den im Verzeichnis angegebenen Hilfsmitteln angefertigt haben, dass alle Stellen, die im Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Veröffentlichungen entnommen sind, durch Angabe der Quellen als Entlehnungen kenntlich gemacht wurden.“ Es folgt die Unterschrift.
Votum der Gesamtlehrerkonferenz vom 08.07.2016
*Bitte beachten: Die Präsentationsprüfung bis einschließlich Abitur 2020 besteht aus 10 Minuten (!) Präsentation + 10 Minuten Prüfungsgespräch. Diese Praxis kann bereits bei der GFS eingeübt werden.